| GeheimhaltungBeide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung aller bei 
                          der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsvorfälle 
                          verpflichtet.
 Das gilt auch für hinzugezogene Dritte. Die Geheimhaltungspflicht 
                          besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit 
                          hinaus, soweit die Geschäftsvorfälle nicht 
                          zwischenzeitlich allgemein bekanntgeworden sind.
 NutzungsrechteMit endgültiger Übergabe von Arbeiten bzw. 
                          Abschluß der Leistungen seitens mpr erwirbt der 
                          Kunde - vertragsgemäße Bezahlung vorausgesetzt 
                          - alle übertragbaren Rechte zur Nutzung der im 
                          Rahmen des PR-Vertrages erstellten Arbeiten, soweit 
                          nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
 |  | Haftungmpr haftet dem Kunden gegenüber bezüglich 
                          ihrer vertraglichen Aufgaben nur für Vorsatz und 
                          grobe Fahrlässigkeit.
 Gerichtsstandfür beide Seiten ist Frankfurt am Main.
 Zahlungsbedingungenbei Pauschalaufträgen 50% des Honorars bei Auftragserteilung,
 50% binnen 5 Werktagen nach abschließender Rechnungstellung 
                          seitens mpr
 bei Einzelhonoraren binnen 5 Werktagen 
                          nach Rechnungstellung seitens mpr bei Fremdkosten sowie 
                          Reisekosten binnen 5 Werktagen nach Rechnungstellung 
                          seitens mpr |