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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsvorfälle verpflichtet.
Das gilt auch für hinzugezogene Dritte. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, soweit die Geschäftsvorfälle nicht zwischenzeitlich allgemein bekanntgeworden sind.

Nutzungsrechte
Mit endgültiger Übergabe von Arbeiten bzw. Abschluß der Leistungen seitens mpr erwirbt der Kunde - vertragsgemäße Bezahlung vorausgesetzt - alle übertragbaren Rechte zur Nutzung der im Rahmen des PR-Vertrages erstellten Arbeiten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

 

Haftung
mpr haftet dem Kunden gegenüber bezüglich ihrer vertraglichen Aufgaben nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Gerichtsstand
für beide Seiten ist Frankfurt am Main.

Zahlungsbedingungen
bei Pauschalaufträgen 50% des Honorars bei Auftragserteilung,
50% binnen 5 Werktagen nach abschließender Rechnungstellung seitens mpr

bei Einzelhonoraren binnen 5 Werktagen nach Rechnungstellung seitens mpr bei Fremdkosten sowie Reisekosten binnen 5 Werktagen nach Rechnungstellung seitens mpr