Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung aller bei
der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Geschäftsvorfälle
verpflichtet.
Das gilt auch für hinzugezogene Dritte. Die Geheimhaltungspflicht
besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit
hinaus, soweit die Geschäftsvorfälle nicht
zwischenzeitlich allgemein bekanntgeworden sind.
Nutzungsrechte
Mit endgültiger Übergabe von Arbeiten bzw.
Abschluß der Leistungen seitens mpr erwirbt der
Kunde - vertragsgemäße Bezahlung vorausgesetzt
- alle übertragbaren Rechte zur Nutzung der im
Rahmen des PR-Vertrages erstellten Arbeiten, soweit
nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
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Haftung
mpr haftet dem Kunden gegenüber bezüglich
ihrer vertraglichen Aufgaben nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Gerichtsstand
für beide Seiten ist Frankfurt am Main.
Zahlungsbedingungen
bei Pauschalaufträgen 50% des Honorars bei Auftragserteilung,
50% binnen 5 Werktagen nach abschließender Rechnungstellung
seitens mpr
bei Einzelhonoraren binnen 5 Werktagen
nach Rechnungstellung seitens mpr bei Fremdkosten sowie
Reisekosten binnen 5 Werktagen nach Rechnungstellung
seitens mpr
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